Auszug:
Laut der im Mai 2018 verbindlich in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung können die nationalen Aufsichtsbehörden Bußgelder für bestimmte Datenschutzverstöße verhängen. Für besonders gravierende Verstöße beträgt der Bußgeldrahmen bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Betriebes bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr – je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Seit letztem Mai sind hohe Sanktionen gegen Großkonzerne bisher allerdings ausgeblieben. Im Oktober letzten Jahres war in Portugal die europaweit erste substanzielle Geldstrafe wegen eines Verstoßes gegen die Verordnung verhängt worden. Damals gab die portugiesische Datenschutzbehörde CNPD (Comissão Nacional de Protecção de Dados) bekannt, dass das Krankenhaus Barreiro Montijo unweit von Lissabon 400.000 Euro bezahlen solle. Der Hauptgrund für die behördliche Ahndung war, dass hier klinikintern zu viele Personen Zugriff auf vertrauliche Patientendaten hatten.